Die Veranstaltung ist ausgebucht!
Gemeinsam mit unserem Mitglied IWR laden wir Sie und Ihre Kollegen herzlich ein zum:
BCCG & IWR Economic Breakfast
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz! Ist das eine Lösung für den Mittelstand?
Datum: Donnerstag, 21. September 2023
Uhrzeit: 08:30 – 10:00 Uhr MESZ
Veranstaltungsort: ICAA – Internationaler Club im Auswärtigen Amt e.V., Kurstraße 36, 10117 Berlin
Kostenbeitrag:
BCCG-Mitglieder: 38 €
Nicht-Mitglieder: 45 €
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren.
Schon heute eröffnet ein in Deutschland erworbener oder anerkannter Abschluss die Möglichkeit, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, etwa über die Blaue Karte EU für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten oder über die nationale Aufenthaltserlaubnis.
Neu ist: Wer einen solchen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Damit schafft die Bundesregierung mehr Flexibilität. Die Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.
Der zweite Bildungsweg rückt die Berufserfahrung für eingewanderte Führungskräfte in den Fokus. Damit wird Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon qualifiziert arbeiten.
Was sagt der Mittelstand zum neuen Gesetz?
Ist das politisch die Endlösung?
Wie sehen Ansätze aus der Praxis aus?
Diese und weitere Fragen werden wir mit unserer Expertin und Experten diskutieren.
Unsere Gesprächspartner sind:
– Stephan Mayer, MdB, Bundestagsabgeordneter CDU/CSU
– Prof. Dr. med. Djordje Nikolic, Vorsitzender der Geschäftsführung, consus Healt & Professor für Klinikmanagement, SRH Mobile University
– Dr. Monika Suryavanshi, Executive Director, Strategy Development, Innovation, Digital Health & Developing, Helios Health GmbH
– Bianca Gross, Konzernkommunikation und Politik, BMW Group
– Dr. Andreas Ogrinz, CEO, Bildung, Innovation & Nachhaltigkeit, Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)
Programm:
08:45 Uhr: Begrüßung durch Ilka Hartmann (BCCG) und Tino Barth (IWR e.V.)
08:50 Uhr: Impuls von Stephan Mayer
09:00 Uhr: Impuls von Prof. Dr. med. Djordje Nikolic
09:15 Uhr: Wortbeitrag Dr. Monika Suryavanshi
09:20 Uhr: Wortbeitrag Bianca Gross
09:25 Uhr: Wortbeitrag Dr. Andreas Ogrinz
09:30 Uhr: Diskussion und Fragerunde der Beteiligten
10:00 Uhr: Ende des Frühstücks
Hinweise zur Teilnahme:
Bitte finden Sie sich pünktlich 30 Minuten (8:00 Uhr) vor dem Veranstaltungsbeginn am Eingang des ICAA – Kurstraße 36 ein! Dort werden alle durch die Sicherheitskontrolle geleitet, Für den Zutritt zur Veranstaltung ist Ihr Lichtbildausweis notwendig.
Bitte beachten Sie, dass für die Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl an Teilnahmeplätzen zur Verfügung steht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Beitragsrechnung. Bitte überweisen Sie den Kostenbeitrag im Voraus. Wir weisen darauf hin, dass Absagen nur bis 7. September 2023 möglich sind, eine Zusage verpflichtet ansonsten auch bei Nichtteilnahme zu Begleichung des Kostenbeitrages.
Bitte beachten Sie, dass auf der Veranstaltung fotografiert wird, Fotos werden ggfs. auf der BCCG Website und in unseren Publikationen veröffentlicht. Sollten Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Fotografen vor Ort.