Gemeinsam mit unserem Mitglied Internationaler Wirtschaftsrat e. V. laden wir Sie und Ihre Kollegen herzlich ein zum:
IWR and BCCG Economic Breakfast
Auf dem Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz Teil 2 – Welches Signal kommt nach der Ukraine Krise aus Brüssel für die deutsche Wirtschaft?
Datum: Donnerstag, 05. Mai 2022
Uhrzeit: 08:45 – 10:00 Uhr
Ort: ICAA – Internationaler Club im Auswärtigen Amt e.V., Kurstraße 36, 10117 Berlin
Kostenbeitrag:
BCCG-Mitglieder: 35,- €
Nicht-Mitglieder: 40,- €
Im Oktober 2021 sollte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zu Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Lieferkette vorlegen. Der Erfolg eines europäischen Lieferkettengesetzes wird dabei stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen: Die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten müssen verhältnismäßig und für die Unternehmen in der täglichen Praxis umsetzbar sein.
Ein klares und starkes politisches Signal für ein europäisches Lieferkettengesetz kommt auch vom Europäischen Parlament. Im März 2021 haben die EU-Abgeordneten mit großer Mehrheit ihren Legislativvorschlag zur Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen angenommen und fordern hiermit die EU-Kommission zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag auf. Insgesamt sieht der Vorschlag des Europäischen Parlaments sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten vor und geht weit über die derzeit national debattierten Verpflichtungen für Unternahmen hinaus. So sollen diese künftig nicht nur menschenrechtliche, sondern auch umweltrechtliche Risiken und negative Auswirkungen auf die gute Regierungsführung in der Wertschöpfungskette prüfen. Dabei wollen die Europaabgeordneten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hochrisikosektoren und börsennotierte KMU, die im Binnenmarkt tätig sind, ihre Vorprodukte prüfen. Die mit einem hohen Risiko behafteten KMU soll die EU-Kommission definieren. Die Frage, ob Unternehmen die geplanten Anforderungen überhaupt kontrollieren und leisten können, scheinen sich einige Abgeordnete nicht zu stellen. Zudem werden durch diese Forderungen auch falsche Erwartungen der Kommission geweckt, sehr weitgehende Regulierungsvorschläge vorzulegen.
Die Ukraine-Krise trifft die Wirtschaft mitten in der Erholung von der Covid-19-Pandemie. Nun drohen neben Problemen in der Energieversorgung auch steigende Preise für Rohstoffe und Produkte – verbunden mit einer weitreichenden Störung der Lieferketten. So betrug das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Russland im vergangenen Jahr rund 60 Milliarden Euro, vor allem wurden Fahrzeuge und Maschinen gehandelt, Deutschland importierte auch große Mengen an Metallen und Kohle. Doch nun liegt der Handel brach und es fallen zudem wichtige Transportwege aus – viele für die Industrie wichtige Teilprodukte erreichen verspätet oder gar nicht mehr ihr Ziel.
Wie sieht es Detail mit dem europäischen Lieferkettengesetz zum aktuellen Zeitpunkt aus?
Was ist zu erwarten, auf was muss sich der deutsche Mittelstand einstellen?
Was bedeutet die Ukraine Krise für die deutsche Wirtschaft?
Diese und weitere Fragen werden wir mit unserer Expertin und Experten diskutieren.
Programm:
08:45 Uhr: Begrüßung durch Ilka Hartmann (BCCG) und Tino Barth (IWR e.V.)
08:50 Uhr: Impuls von Axel Voss MdEP
09:00 Uhr: Impuls von Till Oberhummer
09:15 Uhr: Wortbeitrag Dr. Alexandra Treutler
09:20 Uhr: Wortbeitrag Dr. Christina Gommlich
09:25 Uhr: Diskussion und Fragerunde der Beteiligten
10:00 Uhr: Ende des Frühstücks
Die Teilnehmerzahl der BCCG ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis zur Teilnahme:
Die Veranstaltung findet als 3G-Veranstaltung statt: Zugang erhalten nur Personen mit einem gültigen Covid Zertifikat (Geimpft, Genesen, Getestet). Für die Verifizierung der Personalien und des Covid Zertifikats ist eine ID erforderlich.
Bitte finden Sie sich pünktlich 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Eingang des ICAA, Kurstraße 36, ein! Dort werden Sie durch die Sicherheitskontrolle geleitet. Halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.
Bitte beachten Sie, dass auf der Veranstaltung fotografiert wird, Fotos werden ggfs. auf der BCCG Website und in unseren Publikationen veröffentlicht. Sollten Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Fotografen vor Ort.