Das Verfahren des registrierten Ausführers (REX) ist in einigen Freihandelsabkommen für Exporte aus der EU vorgesehen, beispielsweise im CETA (Kanada), dem EU-Japan-EPA oder dem TCA (Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich (Großbritannien)). Daneben findet es Anwendung im Warenverkehr, im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union sowie mit den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.