Europäische Kommission veröffentlicht sektorunabhängige Corporate Sustainability Reporting Standards

Am 9. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für den ersten Satz an Corporate Sustainability Reporting Standards (CSRS). Der Entwurf, der auf technischen Ratschlägen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aufbaut, steht nun bis zum 7. Juli zur öffentlichen Konsultation offen.

Die Reporting Standards sind ein Schlüsselelement der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichter-stattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die im Januar in Kraft trat. Mit der Richtlinie werden die Anforderungen zur ESG-Berichterstattung signifikant erweitert, sowohl was den Kreis der berichterstattungspflichtigen Unternehmen als auch den Inhalt der Berichter-stattungspflicht anbelangt. Die Richtlinie ersetzt die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Etwa 50.000 Unternehmen, einschließlich börsennotierter kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) sowie, unter gewissen Voraussetzungen, Nicht-EU Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Börsennotierte Mikrounternehmen, d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, sind von den Verpflichtungen befreit.

Der erste Satz an Standards ist branchenunabhängig. Die Kommission beabsichtigt darüber hinaus nächstes Jahr sektorspezifische Standards, verhältnismäßige Standards für KMUs und Standards für die Erfüllung der Anforderungen an die globale Konzernberichterstattung zu veröffentlichen. Die Berichterstattungspflicht wird in Schritten eingeführt: Ab 2025 müssen Unternehmen, die schon unter der NFRD berichterstattungspflichtig waren, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der CSRD basierend für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen. Ab 2026 gilt dies auch für große Unternehmen, die bis jetzt nicht berichterstattungspflichtig waren, ab 2027 grundsätzlich auch für börsennotierte KMUs und ab 2028 dann für in den Anwendungsbereich der CSRD fallende Nicht-EU Unternehmen.

Der Entwurf der Kommission unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von den früheren EFRAG-Vorschlägen. Die Kommission begründet diese Veränderungen mit der Notwendigkeit, die gesteckten Ziele mit den geringstmöglichen Kosten für Unternehmen zu erreichen, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.

In diesem Sinne hat die Kommission Offenlegungsverpflichtungen bezüglich der “General Disclosures” reduziert und beschlossen, dass einige Anforderungen entweder schrittweise und auf freiwilliger Basis oder mit mehr Gestaltungsspielraum eingeführt werden sollen.

Nach Aussage der Kommission hat sie auch die Gelegenheit genutzt, in Kooperation mit globalen Standardsetzungsinitiativen, wie dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), die Interoperabilität zwischen dem ESRS und entsprechenden anderen internationalen Standards zu stärken.

Wir erwarten, dass die Kommission bald nach der Konsultationsphase (voraussichtlich nach der Sommerpause) das endgültige Regelwerk verabschieden wird. Als Durchführungsakt benötigt die Kommission dafür nicht die Zustimmung des Europäischen Parlaments oder der Mitgliedsstaaten.

 

 

Dr. Alexandra von Westernhagen, 

Partner, Keystone Law

Marcus Pratsch,

Head of Sustainable Bonds & Finance, DZ Bank

Dr. Frank Eich,

Director, Economicsense

SHARE THIS