UKCA: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Wie die britische Regierung angekündigt hat, wird sie die CE-Kennzeichnung für zwei weitere Jahre anerkennen, sodass Unternehmen bis zum 31.12.2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Die Unternehmen können die UKCA-Kennzeichnung auch schon jetzt verwenden und haben dahingehend Flexibilität.

Zudem will die britische Regierung zulassen, dass Konformitätsbewertungstätigkeiten für die CE-Kennzeichnung, die bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden, von den Herstellern bis zum 31.12.2027 als Grundlage für die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden können.

Der starke Fokus der britischen Regierung auf die Belange der Unternehmen ist beispielhaft in Europa. Die Entlastung von Unternehmen ist generell begrüßenswert. Doch ist ein UKCA-Aufschub so kurz vor der marktbekannten Deadline am 31.12.2022 wirklich sinnvoll? Während die meisten Händler im Jahr 2022 eher mit dem Thema EPR (Extended Producer Responsibility) zu kämpfen hatten, wirkte das Thema UKCA bereits zum Anfang des Jahres wie ein alter Hut. Es gab praktisch kaum Fragen dazu.

Die Verzögerungen der britischen Regierung führen nun eher dazu, dass die bisher unstrittige UKCA-Situation aufgrund der vielen neuen Deadlines und einem legalisierten CE-/UKCA-Mix zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Anwendungen durch die Unternehmen und letztlich zu Verwirrungen auf Seiten der Verbraucher führen. Am Ende wirkt die „Entlastung“ zu Lasten der Unternehmen, die bei sich selbst oder beim Wettbewerb bezüglich der Produktkonformität nicht mehr durchblicken und ihre liebe Mühe haben werden, rechtlich richtig aufgestellt zu sein.

Zudem ist der Ehrliche mal wieder der Dumme: Unternehmen, die bereits Aufwand betrieben haben, um zum 31.12.2022 UKCA-konform zu sein, wird durch die Maßnahme regelrecht die lange Nase gezeigt. Und auch das Festhalten der betroffenen Unternehmen am CE-Standard ändert nichts daran, dass auch dieser entsprechend eingehalten und dokumentiert werden muss.

Machen wir uns bewusst: Die zahlreichen Deadlines und das Alleinlassen der Unternehmen mit der Entscheidung „CE oder UKCA?“ bedeuten eine Verschiebung des Non-Compliance-Risikos der Unternehmen in die Zukunft.

Ganz gleich, ob man sich weiterhin auf CE oder perspektivisch auf UKCA fokussieren möchte, wir raten Ihnen, sich angesichts der undurchsichtigen Gemengelage so früh wie möglich von CE-/UKCA-Experten beraten zu lassen.

trade-e-bility ist ein solcher Experte für die CE- und die UKCA-Kennzeichnung und hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.

 

Christoph Brellinger

Leiter Marketing & Kommunikation, take-e-way GmbH 

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